Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechnung gegen Grundsicherungsleistungen wegen unrechtmäßig bezogenen Leistungen; Verfassungskonformität einer dreißigprozentigen Aufrechnung; Ausgleich individueller Härten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 43 ; BGB §§ 387 ff.
Aufrechnung gegen Grundsicherungsleistungen wegen unrechtmäßig bezogenen Leistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 21.04.2016 - S 4 AS 3333/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
- BSG, 18.06.2019 - B 14 AS 151/18 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
Die Aufrechnung wurde mit Bescheid vom 15.07.2014 erklärt, weswegen auf das zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung geltende Recht abzustellen ist (vgl. BSG Urteil vom 09.03.2016, B 14 AS 20/15 R).Die Erklärung einer Aufrechnung steht nach § 43 Abs. 1 SGB II a.F. mit der Formulierung "können aufrechnen" im Ermessen der Leistungsträger (vgl. BSG Urteil vom 09.03.2016, B 14 AS 20/15 R).
Denn einerseits ist jüngst durch das BSG festgestellt worden, dass die 30%ige Aufrechnung nicht als verfassungswidrig anzusehen ist (vgl. BSG Urteil vom 09.03.2016, B 14 AS 20/15 R, Rn. 33 ff. - zit. nach juris;… siehe auch Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, Stand: 15.01.2018, § 43 Rn. 37 ff.).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es dabei Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 03.03.2004, 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99, zitiert nach juris Rn. 253; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 662/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
Dies teilt der Senat umso mehr vor dem Hintergrund, da individuelle Härten im Wege des Entschließungsermessens ausgeglichen werden können (vgl. exemplarisch hierzu nur: LSG NW Urteil vom 13.09.2013, L 19 AS 662/13 Rn. 30 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 7 AS 347/21
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren …
Das dem Beklagten durch § 43 SGB II eingeräumte Entschließungsermessen, ob er aufrechnet, ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen, ob er sein Ermessen überhaupt ausgeübt, ob er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, § 39 SGB I, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG (Urteil des Senats vom 23.04.2020 - L 7 AS 1603/19; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16).Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der gesetzlich geregelten Höhe und Ausgestaltung der Aufrechnung nach § 43 SGB II bestehen nicht, wie das BSG, dessen Einschätzung sich der Senat zu Eigen macht, bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R, die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen - BVerfG Beschluss vom 10.08.2017 - 1 BvR 1412/16; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - L 7 AS 1603/19 Der Kläger verkennt, dass das dem Beklagten durch § 43 SGB II eingeräumte Entschließungsermessen, ob er aufrechnet, gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen, ob er sein Ermessen überhaupt ausgeübt, ob er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, § 39 SGB I, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16).
Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der gesetzlich geregelten Höhe und Ausgestaltung der Aufrechnung nach § 43 SGB II bestehen nicht, wie das Bundessozialgericht, dessen Einschätzung sich der Senat zu Eigen macht, bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16).